Die Aufstellung von Natelmasten wird zwischen den Mobilfunkbetreibern und örtlichen, regionalen und staatlichen Behörden geregelt. Die geltenden Verfahren und Kriterien unterscheiden sich zwischen den Mitgliedstaaten erheblich; dabei können Erwägungen über mögliche Auswirkungen elektromagnetischer Strahlungen auf die Gesundheit, Umweltschutzerfordernisse und die Notwendigkeit der Einhaltung städtebaulicher Vorschriften eine Rolle spielen.
Wir sind unter anderem auch in folgenden Regionen tätig: Ap. Ausserrhoden (AR)Zug (ZG)Basel-Land (BL)Glarus (GL)Bern (BE)Aargau (AG)Schwyz (SZ)Tessin (TI)Graubünden (GR)Thurgau (TG)